Boardinghouse Sorgenfrei – Kammler, Kulgemeyer und Plogmann GbR
(im Folgenden „Vermietservice“ genannt)
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Unterkunft als vereinbart. Die AGB’s stehen im Internet unter www.sorgenfrei-hagen.de zum Download zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per Post /Mail / Fax versendet. Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Internetseite: www.sorgenfrei-hagen.de
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Unterkunft über den Vermietservice, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Rückbestätigung zur Buchung durch den Gast an den Vermietservice erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn der Gast die Buchung nicht binnen sieben Tagen schriftlich rückbestätigt.
2. Zahlung des Vertragspreises
Die Zahlung kann per Überweisung, per EC-Karte oder in bar erfolgen. Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
3. Zahlungsfristen
Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Ein Zahlungsverzug stellt keine Vertragsaufhebung dar. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab zwei Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten. Der Zutritt wird grundsätzlich erst nach vollständiger Buchung ermöglicht. Eine Kaution wird nicht erhoben.
4. Bezug des Mietobjektes
Der Gast erhält bei Ankunft seinen Schlüssel. Die Unterkünfte können grundsätzlich ab 15.00 Uhr bezogen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, sofern eine frühere Anreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Schlüssel
Dem/den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für die Unterkunft. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
6. Abreise
Am Abreisetag ist die Unterkunft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11.00 Uhr dem Vermietservice oder einer von ihm beauftragten Person in einem
ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen) gemäß den vereinbarten Abreden und Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind entsprechend der Angaben des Vermietservice zu hinterlassen. Dem Vermietservice oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detailierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Gast mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
Die vorzeitige Abreise des Gastes, die dem Vermieterservice anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen oder anderweitigen Schadensersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten vollständigen Mietzins. Räumt der Gast die Unterkunft nicht bis 11:00 Uhr, kann der Vermieterservice aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen weitergehende Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des vollen Mietpreises für diesen Tag in Rechnung stellen und ab 16:00 Uhr 100 %, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sollte dem Vermieter bzw. dem Eigentümer der Ferienimmobilie durch die verspätete Räumung der Ferienimmobilie am Abreisetag ein anderweitiger Schaden entstehen, ist der Gast zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dem Gast steht es frei, dem Vermieterservice oder dem Eigentümer der Ferienimmobilie nachzuweisen, dass diesen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Personen
Die Unterkunft wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermietservice. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermietservice berechtigt, die nicht zur Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
8. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist in Absprache mit dem Vermieterservice erlaubt. Dies gilt auch für Besucher der Mieter. Innerhalb der Unterkunft und innerhalb des gesamten Gebäudes ist das Rauchen nicht erlaubt.
9. Pflichten des Vermietservice
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermietservice zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermietservice bzw. durch vom Vermietservice nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Unterkunft nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermietservice ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermietservice haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.
10. Rücktritt durch den Gast vor Mietbeginn/ Nichtanreise
Für den Fall des Rücktrittes bzw. der Nichtnutzung der gebuchten Ferienimmobilie hat der Gast folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieterservice zu entrichten:
• Stornierung der gebuchten Ferienimmobilie bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50,00 € (pauschale Bearbeitungsgebühr)
• Stornierung der gebuchten Ferienimmobilie ab 59-30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 25 % des vereinbarten Mietzinses
• Stornierung der gebuchten Ferienimmobilie ab 29-15 Tage vor Beginn der Mietzeit 50 % des vereinbarten Mietzinses
• Stornierung der gebuchten Ferienimmobilie ab 14 Tage bis unmittelbar vor Beginn der Mietzeit: 90 % des vereinbarten Mietzinses
Bei Nichtanreise bzw. nicht fristgerechter Zahlung des Mietzinses (vergleiche Nr. 3) ebenfalls 90% des vereinbarten Mietzinses. Dem Gast steht es frei, dem Vermieterservice oder dem Eigentümer der Ferienimmobilie nachzuweisen, dass diesen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
11. Salvatorische Klausel
Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.